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Wien


《维也纳领事关系公约》(Vienna Convention on Consular Relations)是1963年的一个国际公约,定义了独立国家之间领事关系的框架。一个国家的领事通常在驻另一个国家的大使馆外活动,开展两个方面的工作:1.保护在驻在国本国国民的利益;2.增进两国间商务与经济关系。该条约还规定了外交豁免权[3],已有180个国家签署。
Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1967 in Kraft trat und bis November 2021 von 182 Staaten unterzeichnet wurde.[1] Das Übereinkommen regelt die konsularischen Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten, die Bedingungen, unter denen konsularische Aufgaben von Konsularbeamten ausgeübt werden, und die diesen gewährten Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten. Die Konsularbeamten werden in einem Staat (Empfangsstaat) tätig und nehmen dort Interessen eines anderen Staates (Entsendestaat) wahr. Eine konsularische Vertretung im Sinne dieses Übereinkommens ist jedes Generalkonsulat, Konsulat, Vizekonsulat und jede Konsularagentur.
Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen gehört zum kodifizierten internationalen Konsularrecht.



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