
Deutsch-Chinesische Enzyklopädie, 德汉百科
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Unter der Digitalisierung des Steuerverfahrens ist die schrittweise Umwandlung der Übermittlung von Daten zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung auf ein elektronisches Verfahren zu verstehen (→ ELSTER/KONSENS). Der größte Vorteil der Digitalisierung ist die Reduzierung der papierbasierten Prozesse und damit einhergehend die Effizienzsteigerung durch die Automatisierung der Abwicklung.
Überblick
Zu der Digitalisierung des Steuerverfahrens gehören insbesondere die elektronische Automatisierung der folgenden Prozesse:[1]
- Elektronische Steuererklärung (einschließlich Steueranmeldung)
- Elektronische Bilanz (E-Bilanz)
- Ergebnisse aus steuerlichen Prüfungen (insbesondere Bericht der Außenprüfung)
- elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden (Digitaler Verwaltungsakt)
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Steuergesetze enthalten zahlreiche Einzelregelungen, aus denen sich die Verpflichtungen für den Steuerpflichtigen ergeben, seine Daten auf elektronische Weise zu übermitteln. Grundsätzlich besteht insbesondere für die folgenden Erklärungen eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung:
Ertragsteuern
- Einkommensteuererklärung wenn Steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünften aus Gewerbebetrieb oder Einkünften aus selbständiger Arbeit haben (§ 25 Abs. 4 EStG) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2011
- Körperschaftsteuererklärung (§ 31 Abs. 1a KStG) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2011
- Gewerbesteuererklärung und Zerlegungserklärung (§ 14a GewStG) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2011
- E-Bilanz (§ 5b EStG) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2014
- Einnahmenüberschussrechnung (§ 60 Abs. 4 EStDV) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2011
- Lohnsteuer-Anmeldung (§ 41a Abs. 1 S. 2 EStG) und Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Abs. 1 S. 2 EStG) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2005
- Kapitalertragsteuer-Anmeldung (§ 45a Abs. 1 S. 1 EStG) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2009
Umsatzsteuer
- Umsatzsteuer-Voranmeldung (§ 18 Abs. 1 S. 1 UStG) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2005
- Umsatzsteuererklärung (§ 18 Abs. 3 UStG) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2011
- Zusammenfassende Meldung (§ 18a Abs. 1 UStG) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2007
- Dauerfristverlängerung (§ 48 Abs. 1 S. 2 UStDV) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2011
Bei den oben dargestellten Erklärungen darf ein Steuerpflichtiger nur dann die Erklärung in Papierform an die Finanzverwaltung einreichen, wenn die elektronische Übermittlung für den Steuerpflichtigen eine unbillige Härte darstellt. Für Erklärungen, bei denen keine gesetzliche Einzelfallregelung besteht, ist eine elektronische Übermittlung erlaubt, wenn die Finanzverwaltung einen entsprechenden technischen Zugang eröffnet hat (§ 87a Abs. 1 S. 1 AO).
Elektronische Signatur
Bei einer elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltung ist eine elektronische Signatur (auch Authentifizierung genannt) zwingend vorgegeben. Durch die elektronische Signatur kann von der Finanzverwaltung nachträglich überprüft werden, ob die Daten vom korrekten Absender übermittelt worden sind.

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欧洲分子生物学实验室(英文:European Molecular Biology Laboratory, EMBL)创建于1974年,是一所非营利性的分子生物学研究机构,由27个会员国,2个潜在会员国,和1个准会员国的公共研究资金的支持[2]。欧洲分子生物学实验室现有约110个独立的研究和服务小组和团队,研究课题涵盖分子生物学的各个主要分支。EMBL的小组和团队列表可以在www
Das Europäische Laboratorium für Molekularbiologie (englisch European Molecular Biology Laboratory, EMBL) wurde 1974 gegründet und wird inzwischen von 26 europäischen Staaten, Israel sowie dem assoziierten Mitgliedsstaat Australien und zwei Anwärtern (Prospect members) unterstützt.[1] Es gehört zu den bekanntesten biologischen Forschungslaboren der Welt.
Es ist ein Grundlagenforschungsinstitut, das sich über öffentliche Forschungsgelder der Mitgliedstaaten finanziert. Etwa 85 unabhängige Forschungsgruppen arbeiten am EMBL zu Themen des gesamten Spektrums der Molekularbiologie. Das Laboratorium ist in sechs Einheiten gegliedert: das Hauptlaboratorium in Heidelberg sowie Außenstellen in Hinxton (European Bioinformatics Institute) in Großbritannien, Grenoble in Frankreich, Hamburg, Monterotondo, Italien und Barcelona, Spanien.
Die Haupttätigkeiten sind: molekularbiologische Grundlagenforschung; die hochqualifizierte Ausbildung von Wissenschaftlern, Studenten und Gastforschern; Serviceleistungen für Wissenschaftler in den Mitgliedstaaten; Entwicklung neuer Instrumente und Methoden in den Biowissenschaften sowie aktiver Technologietransfer. Das internationale Doktorandenprogramm des EMBL umfasst rund 170 Studenten. Darüber hinaus ist das Laboratorium an einem aktiven Programm für Wissenschaft und Gesellschaft beteiligt.
Aus der Forschung am EMBL resultierten bedeutende wissenschaftliche Durchbrüche wie die erste systematische genetische Analyse der Embryonalentwicklung der Fruchtfliege, wofür die Forscher Christiane Nüsslein-Volhard und Eric Wieschaus im Jahr 1995 den Nobelpreis für Medizin bekamen. 2017 erhielt Jacques Dubochet für sein am EMBL entwickeltes und 1981 publiziertes Verfahren der Kryo-Elektronenmikroskopie den Chemie-Nobelpreis.
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