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Das Common Law ist ein in vielen englischsprachigen Ländern vorherrschender Rechtskreis, der sich nicht nur auf Gesetze, sondern auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit – sogenannte Präzedenzfälle – stützt (Fallrecht) und auch durch richterliche Auslegung weitergebildet wird (Richterrecht). In dieser Bedeutung bildet es den Gegensatz zum sogenannten Civil Law der kontinentaleuropäischen Länder, das auf von den jeweiligen Gesetzgebern kodifizierten Gesetzen basiert und in dem das Richterrecht eine untergeordnete Rolle spielt.
Innerhalb dieses Rechtskreises wird die Bezeichnung common law auch zum einen als Gegensatz zum statute law benutzt, d. h. den von Parlamenten erlassenen, kodifizierten Gesetzen. Zum anderen bezeichnet es innerhalb dieser zweiten Bedeutung den Gegensatz zu equity, d. h. Regeln zur Ergänzung des Common Law zum Ausgleich von Härten, die dieses bei konsequenter Auslegung verursachen würde, nach richterlichem Ermessen (vergleichbar mit dem Begriff der Billigkeit).