Die Umweltqualität wird als entscheidender Faktor für Gesundheit und Wohlbefinden angesehen. Seit den 1970er Jahren wurden von der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften eingeführt, die den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen, die Minimierung der nachteiligen Umweltauswirkungen durch Produktion und Konsum und den Schutz der Artenvielfalt und der natürlichen Lebensräume sicherstellen sollen. Gestützt auf Titel XX des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erstreckt sich die Umweltpolitik der EU auf ein breites Spektrum an Bereichen von der Abfallentsorgung über die Luft- und Wasserqualität bis hin zu Treibhausgasen und giftigen Chemikalien.
Die EU integriert Umweltbelange in andere Politikbereiche wie Verkehr und Energie und ist ein führender weltpolitischer Akteur bei den Bemühungen um strengere Umweltschutzstandards und wirksame Maßnahmen gegen den Klimawandel.
- Bekämpfung des Klimawandels (Zahl der Zusammenfassungen: 44)
- Allgemeine Bestimmungen (Zahl der Zusammenfassungen: 28)
- Nachhaltige Entwicklung (Zahl der Zusammenfassungen: 22)
- Abfallentsorgung (Zahl der Zusammenfassungen: 23)
- Luftverschmutzung (Zahl der Zusammenfassungen: 27)
- Gewässerschutz und Wasserpolitik (Zahl der Zusammenfassungen: 39)
- Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt (Zahl der Zusammenfassungen: 41)
- Schutz des Bodens (Zahl der Zusammenfassungen: 13)
- Katastrophenschutz (Zahl der Zusammenfassungen: 11)
- Lärmbelästigung (Zahl der Zusammenfassungen: 4)
- Umwelt: Zusammenarbeit mit Drittländern (Zahl der Zusammenfassungen: 33)