- AGB-Gesetz - AGBG
Das Gesetz ist aufgehoben durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz. Die entsprechenden Bestimmungen sind jetzt im BGB und im Unterlassungsklagengesetz zu finden.
- BGB-Informationspflichten-Verordnung - BGB-InfoV
- EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz - VSchDG
- EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz-Ermächtigungsübertragungsverordnung - VSchDGErÜbV
- Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz - FahrGRVOAnwG
- Fernabsatzgesetz - FAbsG
Das Gesetz ist aufgehoben durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz. Die entsprechenden Bestimmungen sind jetzt im BGB zu finden.
- Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG
Für Verträge über Fernunterricht gelten besondere Bestimmungen, die in diesem Gesetz enthalten sind. Außerdem bestimmt das Gesetz, dass Fernlehrgänge amtlich zugelassen werden müssen und regelt die Anforderungen bei der Zulassung.
- Haustür-Widerrufsgesetz - HWiG
Das Gesetz ist aufgehoben durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz. Die entsprechenden Bestimmungen sind jetzt im BGB zu finden.
- Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG
Unter Produkthaftung versteht man die Pflicht des Herstellers, Personen- und Sachschäden, die durch Fehler in seinen Produkten verursacht sind, zu ersetzen. Das Nähere regelt dieses Gesetz.
- Schlichtungsstellenverfahrensverordnung - SchlichtVerfV
Bestimmte Streitigkeiten von Bankkunden mit ihrer Bank (nicht ausschließlich um Überweisungen!) können außergerichtlich durch Schlichtungsstellen bei der Deutschen Bundesbank sowie verschiedenen Bankenverbänden geklärt werden. Das Verfahren vor diesen Schlichtungsstellen regelt diese Verordnung. Wichtigste Punkte: Die Schlichtung ist für den Kunden kostenlos, ein Rechtsanwalt ist nicht nötig, das Ergebnis der Schlichtung ist aber nur ein Lösungsvorschlag, der für beide Seiten nicht verbindlich ist.
- Unterlassungsklagengesetz - UKlaG
In dem Gesetz sind Unterlassungsansprüche von Kammern, Wirtschaftsvereinigungen und Verbraucherverbänden wegen Verstößen gegen Verbraucherschutzbestimmungen sowie das Verfahren zu ihrer Durchsetzung geregelt. Außerdem enthält es Vorschriften zur Anerkennung von Verbraucherverbänden und über die Schlichtungsstellen der Deutschen Bundesbank.
- Verbraucherkreditgesetz - VerbrKrG
Das Gesetz ist aufgehoben durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz. Die entsprechenden Bestimmungen sind jetzt im BGB zu finden.
- Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - WBVG
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- Adoptionsgesetz - AdG
Dieses Gesetz ist an sich ein reines Änderungsgesetz, enthält aber eigenständige Übergangsvorschriften zur Reform des Adoptionsrechts von 1976. Zur Beurteilung der damals entstandenen Rechtslage ist das Gesetz noch interessant, für heutige Fälle nicht mehr.
- Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz - AdÜbAG
- Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG
- Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung - AdVermiStAnKoV
- Adoptionswirkungsgesetz - AdWirkG
- Auslandsadoptions-Meldeverordnung - AuslAdMV
- Bürgerliches Gesetzbuch - BGB
Das BGB ist das wichtigste zivilrechtliche Gesetz. Seine Bestimmungen gelten immer dann, wenn keine Spezialvorschriften (z.B. im Handelsrecht) bestehen. Das BGB ist in fünf Bücher aufgeteilt. Im Ersten Buch, dem Allgemeinen Teil stehen Bestimmungen über Personen, Sachen, Rechte, Fristen, Verjährung, Willenserklärungen und andere Grundbegriffe des Zivilrechts, die in unterschiedlichen Rechtsbereichen einheitlich gelten. Das Zweite Buch regelt das Schuldrecht, also das Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger und die verschiedenen Verträge und anderen Gründe, aus denen Schuldverhältnisse entstehen können. Das Dritte Buch handelt vom Sachenrecht, regelt also den Besitz, das Eigentum und seine Übertragung, Pfandrechte, den Nießbrauch, Hypotheken und andere Rechte an Grundstücken. Im Vierten Buch ist das Familienrecht zu finden, zu dem auch Vormundschaft und Betreuung gehören und das Fünfte Buch enthält das Erbrecht.
- Familienrecht: Internationales ~sverfahrensgesetz - IntFamRVG
- Familienrechtsänderungsgesetz - FamRÄG
Neben nicht mehr relevanten (da umgesetzen) Änderungsbestimmungen enthält dieses Gesetz Regelungen über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen.
- Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG
- Kindesunterhalt-Vordruckverordnung - KindUVV
- Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG
Das Lebenspartnerschaftsgesetz regelt die Eingehung und Auflösung anerkannter Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Partner. Ihre Wirkungen sind in vielen Bereichen denen der Ehe ähnlich, allerdings insgesamt nicht so weitgehend.
- Mündelsicherheit: Verordnung über die ~ der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen - PfBrMündSiV
- Religiöse Kindererziehung: Gesetz über die ~ - RKEG
- Unterhaltspflicht: Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der ~ gegenüber Kindern - KUntAnVVÜAG
- Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG
- Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG
- Vorsorgeregister-Verordnung - VRegV
Wer einer Vertrauensperson eine Vollmacht für den Fall seiner eigenen Handlungsunfähigkeit
- Altguthabentilgungsverordnung - ATV
- Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG
- Anfechtungsgesetz - AnfG
Unter bestimmten Umständen kann ein Gläubiger Geschäfte seines Schuldners anfechten, mit denen der Schuldner gezielt Vermögen beiseite geschafft hat. Dies ist im Anfechtungsgesetz geregelt.
- Anpflanzungseigentumsgesetz - AnpflEigentG
- Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag - AGDÖKV
- Auslandsschulden: Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche ~ - AGAuslSchAbk
- Bauforderungen: Gesetz über die Sicherung der ~ - BauFordSiG
- Bauträgerverträge: Verordnung über Abschlagszahlungen bei ~n - BautrAbschlV
- Betreuungsbehördengesetz - BtBG
- Bodensonderungsgesetz - BoSoG
- Bürgerliches Gesetzbuch - BGB
Das BGB ist das wichtigste zivilrechtliche Gesetz. Seine Bestimmungen gelten immer dann, wenn keine Spezialvorschriften (z.B. im Handelsrecht) bestehen. Das BGB ist in fünf Bücher aufgeteilt. Im Ersten Buch, dem Allgemeinen Teil stehen Bestimmungen über Personen, Sachen, Rechte, Fristen, Verjährung, Willenserklärungen und andere Grundbegriffe des Zivilrechts, die in unterschiedlichen Rechtsbereichen einheitlich gelten. Das Zweite Buch regelt das Schuldrecht, also das Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger und die verschiedenen Verträge und anderen Gründe, aus denen Schuldverhältnisse entstehen können. Das Dritte Buch handelt vom Sachenrecht, regelt also den Besitz, das Eigentum und seine Übertragung, Pfandrechte, den Nießbrauch, Hypotheken und andere Rechte an Grundstücken. Im Vierten Buch ist das Familienrecht zu finden, zu dem auch Vormundschaft und Betreuung gehören und das Fünfte Buch enthält das Erbrecht.
- Bürgerliches Gesetzbuch: Einführungsgesetz zum ~e - EGBGB
Neben zahlreichen Übergangsbestimmungen zu BGB-Einführung und -Änderungen enthält das EGBGB vor allem das Internationale Privatrecht, wo für Fälle mit Auslandsbezug geregelt ist, nach dem Recht welches Landes diese behandelt werden sollen.
- Düngemittel: Gesetz zur Sicherung der ~- und Saatgutversorgung - DüMSaatGVSichG
- EG-Prozesskostenhilfevordruckverordnung - EG-PKHVV
- Eisenbahnfahrbetriebsmittel: Gesetz betreffend die Unzulässigkeit der Pfändung von ~n - EisenbahnpfändungsG
- Erholungsnutzungsrechtsgesetz - ErholNutzG
- Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz - ErwSÜAG
- Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz - HWInsG
- Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen - HaagerZustBeweisAbkAG
- Gesetz zur Ausführung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen - DÖZHAnVVAG
- Gewaltschutzgesetz - GewSchG
Nach diesem Gesetz kann ein Opfer von Gewalttaten, Drohungen oder unzumutbaren Nachstellungen (Stalking) gerichtliche MaOnahmen durchsetzen, die eine Fortsetzung dieser Taten verhindern. Vor allem kann das Gericht dem Täter verbieten, sich an bestimmten Orten aufzuhalten oder Verbindung zum Opfer aufzunehmen.
- Gleichbehandlungsgesetz: Allgemeines ~ - AGG
- Grundstückslasten: Gesetz über die Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen wegen Ansprüche aus öffentlichen ~ - ÖffLastPfG
- Haftpflichtgesetz - HPflG
Das Gesetz regelt die Haftung des Betreibers von Eisenbahnen, Versorgungseinrichtungen und Industriebetrieben für Schäden durch solche Anlagen.
- Höfeordnung - HöfeO
- Höfesachen: Verfahrensordnung für ~ - HöfeVfO
- Insolvenzordnung - InsO
Was früher der Konkurs war ist heute - natürlich nur ganz grob gesagt - die Insolvenz. Jedenfalls regelt die Insolvenzordnung die Verteilung des Vermögens eines zahlungsunfähigen Schuldners an die Gläubiger und das Verfahren dazu. Neu gegenüber dem Konkursverfahren ist, dass Privatpersonen durch ein Insolvenzverfahren unter bestimmten Bedingungen schuldenfrei werden können.
- Insolvenzordnung: Einführungsgesetz zur ~ - EGInsO
- Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung - InsVV
Diese Verordnung regelt die Vergütung der Insolvenzverwalter.
- Insolvenzverfahren: Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in ~ im Internet - InsVInternetV
- Landwirtschaftssachen: Gesetz über das gerichtliche Verfahren in ~ - LwVfG
- Luftfahrzeuge: Gesetz über Rechte an ~n - LfzRG
- Luftfahrzeuge: Gesetz über die Unzulässigkeit der Sicherungsbeschlagnahme von ~n - LfzSBUnzG
- Luftfahrzeugpfandrechtsregisterverordnung - LuftRegV
- Luftprivatrecht: Gesetz zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des ~s - DGLPrivRAbk
- Mahnverfahren: Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das ~ bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten - MaschMahnVV
- Mahnvordruckverordnung - MahnVV
- Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV
- Nutzungsentgeltverordnung - NutzEV
- Opferanspruchssicherungsgesetz - OASG
Gelegentlich kommt es vor, dass Straftäter Berichte über ihre Tat oder ihre Umstände veröffentlichen und dadurch Geldforderungen (z.B. gegenüber einem Verlag) erwerben. Wer durch die Tat geschädigt worden ist, erwirbt nach diesem Gesetz ein Pfandrecht an diesen Forderungen, um damit seinen Anspruch auf Schadensersatz sichern zu können.
- Pachtkreditgesetz - PachtKredG
- Preisklauselgesetz - PrKlG
- Prostitutionsgesetz - ProstG
Nach diesem Gesetz haben Prostituierte einen einklagbaren Anspruch auf einen vereinbarten Lohn.
- Prozesskostenhilfevordruckverordnung - PKHVV
- Sachenrecht: Gesetz zur Änderung ~licher, grundbuchrechtlicher und anderer Vorschriften - SachGBRÄG
Dieses Gesetz enthält Sonderregelungen für Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, die vor dem 1.1.1978 bestellt worden sind.
- Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV
- Sachenrechtsbereinigungsgesetz - SachenRBerG
In der DDR gab es bestimmte Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäuden, die mit dem Sachenrecht des BGB nicht zusammenpassen. Nach diesem Gesetz werden diese Rechte in normales Grundeigentum, Erbbaurechte oder Dienstbarkeiten überführt.
- Scheckgesetz - ScheckG
Was ein Scheck ist steht in diesem Gesetz, das auch die besonderen rechtlichen Regelungen zu diesem Thema enthält.
- Schiffsrechtegesetz - SchRechteG
- Schuldnerverzeichnisführungsverordnung - SchuFV
- Schuldnerverzeichnisverordnung - SchuVVO
- Schuldrechtsanpassungsgesetz - SchuldRAnpG
- Schuldverschreibungen: Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von ~ - SchVerschrG
Das Gesetz wurde zum 5.8.2009 aufgehoben und durch das Schuldverschreibungsgesetz ersetzt.Auf früher ausgegebene Schuldverschreibungen bleibt aber das alte Gesetz anwendbar, wobei gewisse Bestimmungen des neuen im Einvernehmen zwischen Gläubigern und Schuldner angewandt werden können.
- UN-Kaufrecht: Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie zur Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) - NKaufÜbG
- Umwelthaftungsgesetz - UmweltHG
Wer bestimmte umweltbelastende Anlagen betreibt, haftet für Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkungen nach diesem Gesetz. Hat er seine Pflichten als Betreiber verletzt, so gelten für jemanden, der ihn auf Schadensersatz verklagt, Beweiserleichterungen. Vor allem muss er nicht mehr streng nachweisen, dass sein Schaden tatsächlich durch die Anlage verursacht ist, was häufig sehr schwierig wäre.
- Unterlassungsklagengesetz - UKlaG
In dem Gesetz sind Unterlassungsansprüche von Kammern, Wirtschaftsvereinigungen und Verbraucherverbänden wegen Verstößen gegen Verbraucherschutzbestimmungen sowie das Verfahren zu ihrer Durchsetzung geregelt. Außerdem enthält es Vorschriften zur Anerkennung von Verbraucherverbänden und über die Schlichtungsstellen der Deutschen Bundesbank.
- VVG-Informationspflichtenverordnung - VVG-InfoV
- VVG-Schlichtungsstellenverordnung - SStellV-VVG
- Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung - VbrinsVV
- Vereinsregisterverordnung - VRV
- Verkehrsflächenbereinigungsgesetz - VerkFlBerG
- Vermögensverzeichnisverordnung - VermVV
- Verordnung über das Erbbaurecht - ErbbauRG
Das Erbbaurecht, das Recht auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu haben, ist in dieser Verordnung geregelt.
- Verordnung zur Ausführung des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr - DBrRVerkAbkAV
- Verordnung zur Ausführung des deutsch-griechischen Abkommens über die gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten des bürgerlichen und Handels-Rechts - DGrbHRRHAbkAV
- Verordnung zur Ausführung des deutsch-türkischen Abkommens über den Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen vom 28. Mai 1929 - DTürkZHRVerkAbkAV
- Versicherungsvertrag: Einführungsgesetz zu dem Gesetz über den ~ - EGVVG
- Versicherungsvertragsgesetz - VVG
- Wechselgesetz - WechselG
- Wohnungseigentumsgesetz - WEG
Für Eigentumswohnungen gelten abweichend vom BGB besondere Regelungen, die in diesem Gesetz enthalten sind.
- Wohnungsgenossenschafts-Vermögensgesetz - WoGenVermG
Eine Überleitungsvorschrift für die Wohnungsgenossenschaften der DDR.
- Wohnungsvermittlung: Gesetz zur Regelung der ~ - WoVermG
- Zivilprozeß: Gesetz zur Ausführung des Abkommens über den ~ vom 17. Juli 1905 - ZPAbkAG
- Zivilprozess: Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom l. März 1954 über den ~ - HaagerZPAbkAG
- Zivilprozessordnung - ZPO
Die ZPO regelt Gerichtsverfahren im Zivilrecht und die Vollstreckung von Urteilen.
- Zivilprozessordnung: Gesetz betreffend die Einführung der ~ - EGZPO
- Zuständigkeitsergänzungsgesetz - ZustErgG
- Zustellungsvordruckverordnung - ZustVV
- Zwangsversteigerung: Einführungsgesetz zu dem Gesetz über die ~ und die Zwangsverwaltung - EGZVG
- Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV
11.中华人民共和国义务教育法 1986年4月12日颁布 |
12.中华人民共和国义务教育法实施细则 1992年2月29日颁布 |
13.中华人民共和国高等教育法 1998年8月29日颁布 |
14.中华人民共和国教育法 1995年颁布 |
15.中华人民共和国民事诉讼法 1991年4月9日颁布 |
16.中华人民共和国中外合作办学条例 2003年颁布 |
17.中华人民共和国民办教育促进法 2002年12月28日颁布 |
18.中央直属水库移民遗留问题处理规划实施管理办法 2003年3月24日颁布 |
19.中华人民共和国教师法 1993年10月31日颁布 |
20.中华人民共和国老年人权益保障法 1996年颁布 |
21.中华人民共和国居民身份证法 2003年6月28日颁布 |
22.城市生活无着的流浪乞讨人员救助管理办法 2003年6月18日颁布 |
23.婚姻登记条例 2003年7月30日颁布 |
24.家庭寄养管理暂行办法 2003年10月27日颁布 |
25.中华人民共和国母婴保健法 1994年10月27日颁布 |
26.中华人民共和国民办教育促进法实施条例 2004年2月25日颁布 |
27.国家教育考试违规处理办法 2004年5月20日颁布 |
28.中华人民共和国归侨侨眷权益保护法实施办法 2004年6月4日颁布 |
29.民政部门实施行政许可办法 2004年6月7日颁布 |
30.外国人在中国永久居留审批管理办法 2003年12月13日颁布 |
31.实施教育行政许可若干规定 2005年4月21日颁布 |
32.中华人民共和国物权法(草案) 2005年7月8日颁布 |
33.中华人民共和国户口登记条例 1958年1月9日颁布 |
35.《最高人民法院关于人民法院民事调解工作若干问题的规定》 2004年9月16日颁布 |
39.中华人民共和国国家赔偿法 1994年5月12日颁布 |
40.民间纠纷处理办法 1990年4月19日颁布 |
41.最高人民法院关于适用〈中华人民共和国仲裁法〉若干问题的解释 2006年8月23日颁布 |
42.妇女儿童权益保护法 |
43.国家人口和计划生育委员会计划生育生殖健康新技术新产品研究开发项目管理办法(试行) 2006年8月7日颁布 |
44.中华人民共和国妇女权益保护法 2006年8月28日颁布 |
45.中华人民共和国农民专业合作社法 2006年10月31日颁布 |
46.残疾人就业条例 2007年02月25日颁布 |
47.中华人民共和国物权法 2007年03月16日颁布 |
48.司法鉴定程序通则 2007年08月07日颁布 |
49.中华人民共和国民事诉讼法 2007年10月28日颁布 |
50.中华人民共和国禁毒法 2007年12月29日颁布 |
51.中华人民共和国残疾人保障法 2008年04月24日颁布 |
52.全国人民代表大会常务委员会关于修改〈中华人民共和国民事诉讼法〉的决定 2008年04月01日颁布 |
53.中华人民共和国民事诉讼法 |
55.最高人民法院关于适用〈中华人民共和国婚姻法〉若干问题的解释(三)2011年8月9日颁布 |
56.殡葬管理条例(2012年修正本) 2012年11月9日颁布 |
57.中华人民共和国未成年人保护法(2012年修正本) 2012年10月26日颁布 |
58.中华人民共和国老年人权益保障法 2012年12月28日颁布 |
59.教育督导条例 2012年9月9日颁布 |
60.中华人民共和国精神卫生法 2012年10月26日颁布 |
61.中华人民共和国军人保险法 2012年4月27日颁布 |
62.中华人民共和国消费者权益保护法 2013年10月25日颁布 |
63.劳务派遣行政许可实施办法(人力资源社会保障部令第19号) 2013年6月20日颁布 |
相关文件及司法解释