Der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union (EU) ist für die europäischen Organe eine Priorität, um eine optimale Verwendung der Steuergelder zu gewährleisten. Ein spezielles Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ist mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragt, wenn der Verdacht besteht, dass Finanzmittel aus dem EU-Haushalt unsachgemäß verwendet oder Steuern, Zölle oder Abgaben, mit denen der EU-Haushalt finanziert wird, umgangen werden. Weiterhin kann OLAF im europäischen und internationalen Kontext auch Fälle von schweren Verfehlungen von Beamten, Unregelmäßigkeiten bei Vergabeverfahren, Interessenkonflikten, Fälschungen, Verstößen gegen die Rechte des geistigen Eigentums und Korruption untersuchen.
Die Rechtsgrundlage für die Betrugsbekämpfung bildet Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.