Die Europäische Union (EU) beschließt einen jährlichen Haushaltsplan, mit dem die Ausgaben unter anderem für die Förderung ärmerer Regionen, für Infrastruktur, Forschung und Entwicklung, Landwirtschaft und Fischerei und die Kosten der EU-Verwaltung gedeckt werden sollen. Der Haushalt entspricht einem Anteil von 1 % des Vermögens, das pro Jahr in den Mitgliedstaaten erwirtschaftet wird.
76 % der Haushaltsmittel werden an die Mitgliedstaaten übertragen. Der übrige Teil geht an internationale oder zwischenstaatliche Einrichtungen oder wird auf zentraler Ebene von der EU verwaltet. Im Zuge des Entlastungsverfahrens wird der Haushalt des jeweils letzten Jahres durch den Rechnungshof und das Europäische Parlament kontrolliert.
Der Haushalt setzt sich aus Beiträgen der Mitgliedstaaten (in Abhängigkeit von ihrem Bruttoinlandsprodukt), Zolleinnahmen und einem Anteil der Mehrwertsteuereinnahmen aller Mitgliedstaaten zusammen.
Im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (2014-2020) werden für jeden Ausgabenbereich Obergrenzen festgelegt, die bei der Einigung auf einen Jahreshaushalt eingehalten werden müssen.
- Eigenmittel (Zahl der Zusammenfassungen: 5)
- Finanzielle Vorausschau (Zahl der Zusammenfassungen: 0)
- Finanzregelung (Zahl der Zusammenfassungen: 4)