In Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird die Rolle der Europäischen Union (EU) im Kulturbereich definiert. Demzufolge fördert, koordiniert und ergänzt die EU die Tätigkeit der Mitgliedstaaten und setzt sich für die Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes ein.
Die EU unterstützt Maßnahmen zur Erhaltung des kulturellen Erbes und fördert die Zusammenarbeit und den länderübergreifenden Austausch zwischen den kulturellen Einrichtungen der Mitgliedstaaten. Von 2014 bis 2020 läuft das neue Finanzierungsprogramm „Kreatives Europa“. Als weitere Initiativen werden seit 1985 die Tage des europäischen Kulturerbes ausgerichtet (Initiativen auf lokaler Ebene, bei denen Orte „geöffnet“ werden, die der Öffentlichkeit normalerweise nicht zugänglich sind) und die Kulturhauptstädte benannt.
Außerdem setzt sich die EU gemeinsam mit anderen Organisationen für die Bekämpfung von Problemen wie dem illegalen Handel mit Kulturgütern ein.
- KULTURELLE ZUSAMMENARBEIT (Zahl der Zusammenfassungen: 3)
- PROGRAMME UND INITIATIVEN (Zahl der Zusammenfassungen: 10)
- ERWEITERUNG DER EU (Zahl der Zusammenfassungen: 4)