Freier Wettbewerb ist ein Schlüsselelement einer offenen Marktwirtschaft. Er fördert die Wirtschaftsleistung und erhöht für Verbraucher die Auswahl an qualitativ hochwertigen Erzeugnissen und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigeren Preisen.
Die Wettbewerbspolitik der Europäischen Union gewährleistet einen unverfälschten Wettbewerb im Binnenmarkt und sorgt dafür, dass für alle im Binnenmarkt aktiven Unternehmen die gleichen Regeln gelten. Titel VII, Kapitel 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bildet die Grundlage für die gemeinschaftlichen Regeln im Bereich Wettbewerb.
Staatliche Beihilfen sind laut Vertrag grundsätzlich verboten. Allerdings kommen Ausnahmeregelungen in Fällen zur Anwendung, in denen solche Beihilfen gerechtfertigt sein können, etwa für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Dabei ist nachzuweisen, dass sie den Wettbewerb nicht in einer Art und Weise verfälschen, die dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft.
- Vorschriften für Unternehmen (Zahl der Zusammenfassungen: 22)
- Vorschriften bezüglich staatlicher Beihilfen (Zahl der Zusammenfassungen: 23)
- Vorschriften für bestimmte Wirtschaftszweige (Zahl der Zusammenfassungen: 14)
- Wettbewerb: internationale Dimension und Erweiterung (Zahl der Zusammenfassungen: 4)