Deutsch-Chinesische Enzyklopädie, 德汉百科
       
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Europäische Fahrerlaubnisklassen Deutscher Wortschatz
  1 3 years ago
欧盟驾驶级别

 

 

 

 

Klasse Symbol Beschreibung Erwerb Setzt
voraus
Schließt ein Bemerkungen und Bestand
Kleinkrafträder
AM Symbol AM.jpg zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h ab 16 Jahren bzw. in Österreich ab 15 Jahren  Bestand 1. Jan. 2009: 65.448 Fahrerlaubnisse AM
Krafträder*
A1 Symbol A1.jpg Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg ab 16 Jahren AM  Bestand 1. Jan. 2009: 6.009.991 Fahrerlaubnisse A1
A2 Symbol A2.jpg Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind ab 18 Jahren A1, AM Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 genügt eine praktische Prüfung zum Aufstieg in die unbeschränkte Klasse A.
A Symbol A.jpg Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen. ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis (Nachweis der Fahrpraxis nicht erforderlich) der Klasse A2 bzw. A (beschränkt) (AB) oder ein Mindestalter von 24 Jahren bzw. 21 Jahren in Österreich A2 bzw. A (beschränkt) (AB), entfällt bei 24 Jahren bzw. 21 Jahren in Österreich A1, A2, AM Ab dem 24. Lebensjahr entfällt die Forderung der Fahrpraxis bei Neuerwerb.

 Bestand 1. Jan. 2009: 6.749.920 Fahrerlaubnisse A

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  Author Konstantin@yizuo-media.com Tabelle: Gegenüberstellung der Fahrerlaubnisklassen vor 1999 und ab 2013
12 years ago 3 years ago

Fahrerlaubnisklasse
vor 1999

Betroffenes Fahrzeug

Fahrerlaubnisklasse
ab 2013 

1Leistungsunbeschränkte KrafträderA
1aKrafträder bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kgA2
1bKrafträder bis 125 cm³, bis 11 kW
für 16- und 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
A1
2Kfz über 7.500 kg
Züge mit mehr als drei Achsen
C und CE
3Kfz bis 7.500 kg
Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse)
B, BE, C1 und C1E
2, 3Je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in KraftomnibussenD, DE, D1 und D1E
4Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ / 50 km/hAM
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12 years ago 3 years ago
Mehrspurige Kraftfahrzeuge
B1 Symbol B1.jpg Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse je nach Land ab 16 oder 18 Jahren AM In EU-Mitgliedsstaaten, in denen diese Klasse nicht eingeführt wurde (z.B. in Deutschland), wird für Fahrzeuge der Klasse B1 die Fahrerlaubnisklasse B benötigt.
B Symbol B.jpg Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren), ab 18 Jahren uneingeschränkt AM, B1. Sofern Artikel 6, Ziffer 3b in nationales Recht umgesetzt wurde[1] ist die Klasse A1 eingeschlossen (z. B. Code 111 in Österreich) Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse oder als Zug bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse  Bestand 1. Jan. 2009: 8.680.227 Fahrerlaubnisse B
C1 Symbol C1.jpg Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer) ab 18 Jahren B Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig  Bestand 1. Jan. 2009: 9.980.708 Fahrerlaubnisse C1 + C1E
C Symbol C.jpg Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer) ab 21 Jahren (Ausnahme ab 18: Ausbildung zum Berufskraftfahrer) B C1 Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig  Bestand 1. Jan. 2009: 87.492 Fahrerlaubnisse C
Omnibusse
D1 Symbol D1.jpg Omnibusse mit 10–16 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) und höchstens 8 m Länge ab 21 Jahren B Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig  Bestand 1. Jan. 2009: 11.441 Fahrerlaubnisse D1 + D1E
D Symbol D.jpg Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) ab 21 Jahren B D1, D1E und DE, sofern CE vorhanden Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig  Bestand 1. Jan. 2009: 251.479 Fahrerlaubnisse D + DE
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger
BE Symbol BE.jpg Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt) ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren), ab 18 uneingeschränkt. B Anhänger bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse  Bestand 1. Jan. 2009: 694.240 Fahrerlaubnisse BE
C1E Symbol C1E.jpg Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse ab 18 Jahren C1 BE Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges), unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig  Bestand 1. Jan. 2009: siehe C1
CE Symbol CE.jpg Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge ab 18 Jahren C BE, C1E, D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden, T Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig  Bestand 1. Jan. 2009: 6.575.882 Fahrerlaubnisse CE
D1E Symbol D1E.jpg Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse ab 21 Jahren D1 BE Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges), befristet gültig  Bestand 1. Jan. 2009: siehe D1
DE Symbol DE.jpg Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse ab 21 Jahren D BE, D1E befristet gültig  Bestand 1. Jan. 2009: siehe D
*) Als Kraftrad gilt jedes zweirädrige Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2002/24/EG. Als dreirädriges Kraftfahrzeug gilt jedes mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kraftfahrzeug im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2002/24/EG. Fahrerlaubnisklassen, die nur auf nationaler Ebene ausgestellt werden und gültig sind (z.B. Klasse L in Deutschland) sind in den Kapiteln über besondere nationale Regelungen zu finden.
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