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Augsburger Reichs- und Religionsfrieden Deutscher Wortschatz
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奧格斯堡和約 奥格斯堡和约
Als Augsburger Reichs- und Religionsfrieden (oft kurz Augsburger Religionsfrieden) wird ein Reichsgesetz des Heiligen Römischen Reichs bezeichnet, das den Anhängern der Confessio Augustana (eines Bekenntnistextes der lutherischen Reichsstände) dauerhaft ihre Besitzstände und freie Religionsausübung zugestand. Das Gesetz wurde am 25. September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsständen geschlossen.

 

     1555年神圣罗马帝国皇帝查理五世同德意志新教诸侯在奥格斯堡帝国会议上订立的和约。路德宗教会因之在德意志取得合法地位。
  16世纪宗教改革中,德意志一些信奉天主教的诸侯禁止臣民信奉新教。另一些诸侯则反对天主教而支持宗教改革,以维护自己在运动中的既得利益。他们在领地内建立路德宗教会,并自任教会的实际首脑。各派诸侯、诸侯与皇帝、皇帝与教皇之间的矛盾复杂而激烈。1531年,德意志新教诸侯组成反对皇帝和天主教诸侯的士马卡尔登联盟。查理五世因忙于对法战争,无暇顾及。1546年回国时,士马卡尔登联盟已因分裂而渐见削弱。次年查理五世战胜新教诸侯,萨克逊选侯约翰·弗雷德里克被俘,士马卡尔登联盟瓦解。1550年,查理五世颁布“血腥诏令”,严禁宗教改革宣传,同时镇压再洗礼派。但是,皇权的增长也引起了教皇和天主教诸侯的不安和嫉视,他们组成反皇帝同盟,北方路德宗诸侯也积极备战。1552年查理五世战败,1555年被迫签订《奥格斯堡和约》。当时查理不在德意志境内,委托其弟费迪南代行。和约规定教随国定原则,即承认天主教和路德宗诸侯同样有权决定其臣民的宗教信仰,不接受所规定信仰者可以出卖其产业后离境。和约只承认路德宗的合法地位,而不包括其他新教教派如归正宗和再洗礼派。和约还规定凡在1552年前为路德宗诸侯所占有的教产,由其继续占有。原天主教的大主教、主教、修院院长如改信路德宗,即丧失原来的教职和权力,另选持天主教正统信仰者继之。

奥格斯堡和约》,全称《奥格斯堡国家及宗教和约》(德语:Augsburger Reichs- und Religionsfrieden,又译奥古斯堡和约),是由神圣罗马帝国皇帝查理五世德意志新教诸侯在奥格斯堡帝国会议签订的和约,于1555年9月25日签订。该和约提出“教随君定”(或译“教随国立”)原则,在德意志224个诸侯国里,该诸侯国的君王信仰甚么教派,臣民就必须追随君王的信仰。此原则使内战施马尔卡尔登战争)暂停。此和约亦是第一次根据法律正式允许新教路德宗旧教天主教)两派共存于德意志。

Als Augsburger Reichs- und Religionsfrieden (oft kurz Augsburger Religionsfrieden) wird ein Reichsgesetz des Heiligen Römischen Reichs bezeichnet, das den Anhängern der Confessio Augustana (eines Bekenntnistextes der lutherischen Reichsstände) dauerhaft ihre Besitzstände und freie Religionsausübung zugestand. Das Gesetz wurde am 25. September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsständen geschlossen.[1]

Der Augsburger Reichsabschied setzt sich aus zwei großen Teilen zusammen: den Regelungen, die ausschließlich das Verhältnis der Konfessionen bestimmten (Augsburger Religionsfrieden, §§ 7–30), und denjenigen, die allgemeinere politische Beschlüsse festsetzten (Reichsexekutionsordnung, §§ 31–103).[2]

Mit dem Augsburger Friedenswerk wurden erstmals durch reichsrechtliche Beschlüsse die grundlegenden Bedingungen für eine friedliche und dauerhafte Koexistenz von Luthertum und Katholizismus im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation festgesetzt.[3][4] Dazu zählten einerseits eine weitgehende Verwirklichung der Parität der Konfessionen durch den Gleichheitsgrundsatz, andererseits die implizite Verkündung eines Landfriedens, denn „in währender Spaltung der Religion ein ergäntzte Tractation und Handlung des Friedens in beeden, der Religion, prophan und weltlichen Sachen, nicht fürgenommen wird“ (§ 13 des Reichsabschiedes).[5] Außerdem verdrängte der Augsburger Reichs- und Religionsfrieden die Idee des universalen christlichen Kaisertums, wobei die Vorstellung einer eventuellen späteren Wiedervereinigung der beiden Konfessionen nicht ausgeschlossen wurde.[6] Im Allgemeinen wird der Augsburger Religionsfrieden als vorläufiger Abschluss des Reformationszeitalters in Deutschland angesehen, das 1517 durch Martin Luther initiiert worden war.[7]

Nach langwierigen Verhandlungen einigte man sich auf das ius reformandi: Vermittels der (nachträglich eingeführten) Formel Cuius regio, eius religio ermächtigte der Augsburger Religionsfrieden den jeweiligen Landesherrn dazu, die Religion seiner Untertanen zu bestimmen; letzteren hingegen wurde mit dem ius emigrandi das Recht eingeräumt, ihr Land zu verlassen. Neben diesen einfachen und leicht verständlichen Grundregelungen befanden sich bei näherer Betrachtung jedoch auch komplizierte Sonder- und Ausnahmeregelungen im Kontrakt, die nicht selten in sich widersprüchlich waren und den Religionsfrieden dadurch zu einem verwirrenden und komplizierten Vertragswerk machten. Daraus resultierten in der Folgezeit zahlreiche theologische Kontroversen, die insbesondere im Zuge der zunehmenden Verschärfung der Konfliktlage ab den 1570er Jahren ihren Höhepunkt erreichten.[8]

Bezüglich der langfristigen Folgen des Augsburger Religionsfriedens lässt sich daher feststellen, dass er zwar einerseits in manchen konfessionellen und politischen Sachverhalten rechtliche Klarheit schuf, wodurch er eine der längsten Friedensperioden im Reich (von 1555 bis 1618) einläutete; andererseits bestanden jedoch einige Probleme unterschwellig fort, andere wiederum wurden sogar erst durch Unklarheiten, Widersprüche und Komplikationen neu geschaffen. Zusammen trugen diese zur Vergrößerung des konfessionellen Konfliktpotenzials bei, das 1618 gemeinsam mit den latenten politischen Ursachen zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges führen sollte.

 

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8 years ago 3 years ago
Als Augsburger Reichs- und Religionsfrieden wird ein Reichsgesetz des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation bezeichnet, das den Anhängern der Confessio Augustana (eines grundlegenden Bekenntnisses der lutherischen Reichsstände) dauerhaft ihre Besitzstände und freie Religionsausübung zugestand. Das Gesetz wurde am 25. September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsständen geschlossen.[1]
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19 years ago 3 years ago