German — Chinese
Die Rechtsmedizin (Lehnübersetzung von lateinisch medicina forensis), auch Forensische Medizin oder Gerichtsmedizin, früher auch (vor allem in Österreich bis 1969) Gerichtliche Medizin genannt, umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft. Entstanden ist die als „Dienerin des Rechts“[1] geltende Rechtsmedizin als eigenständiges Fach in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus der „Staatsarzneikunde“, nachdem sich von dieser das Fach Hygiene (öffentliche Gesundheitspflege, „Medizinische Polizei“) abgetrennt hatte.
Innerhalb der Forensik zählt die Rechtsmedizin zu den Medizinwissenschaften, der unter anderem folgende Teilbereiche angehören: Pathologie, Biopsie, Obduktion, DNA-Analyse, Forensische Toxikologie, Traumatologie sowie Forensische Odontologie. Darüber hinaus werden rechtlich relevante Details oftmals in enger Zusammenarbeit mit der Kriminaltechnik (einschließlich Daktyloskopie, Wundballistik, Altersbestimmung, kriminologischer Textiluntersuchung etc.) ermittelt.
法医学(Forensic Medicine):是应用临床医学、生物信息学、药学和其他自然科学理论和技能解决法律问题的循证医学,用于侦查犯罪和审理民事或刑事案件提供科学证据。法医学应该看成是沟通“法学”与“医学”两个学科门类的桥梁学科。