Die Europäische Union (EU) ist der weltgrößte Exporteur. Mit mehr als 500 Millionen Verbrauchern und einem Binnenmarkt mit gemeinsamen Regeln ist sie zudem ein attraktiver Ausfuhrmarkt für Nicht-EU-Länder. Im Bereich des Handels verfügt die EU über die ausschließliche Zuständigkeit sowohl bei der Gesetzgebung als auch beim Abschluss internationaler Handelsabkommen im Namen ihrer 28 Mitgliedstaaten nach den Regeln der Welthandelsorganisation. Das politische Handeln der EU betrifft neben dem Waren- und Dienstleistungsverkehr auch handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums, ausländische Direktinvestitionen und weitere Bereiche. Die EU hat Instrumente für den handelspolitischen Schutz und den Marktzugang geschaffen, deren Zweck vornehmlich im Abbau von Handelshemmnissen für Unternehmen der Mitgliedstaaten besteht. Außerdem unterstützt sie durch Zollsenkungen und Förderprogramme die Handelstätigkeit der Entwicklungsländer.
- STRATEGIE FÜR EIN WETTBEWERBSFÄHIGES EUROPA (Zahl der Zusammenfassungen: 2)
- REGELUNGEN DER GEMEINSAMEN HANDELSPOLITIK (Zahl der Zusammenfassungen: 14)
- WELTHANDEL UND GLOBALISIERUNG (Zahl der Zusammenfassungen: 14)