Die Europäische Union (EU) gehört zu den wichtigsten Akteuren im Bereich der internationalen Entwicklungshilfe, die einen der vier Hauptaspekte der EU-Außenpolitik darstellt. Die Grundlagen der Entwicklungszusammenarbeit sind im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Titel III) verankert. Das vorrangige Ziel der EU-Politik in diesem Bereich ist die Verringerung und schließlich die Beseitigung der Armut. Das Handeln der EU ist dabei auf Länder ausgerichtet, in denen Hilfe am dringendsten benötigt wird, und konzentriert sich auf Aspekte wie Sozialschutz, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Geschäftsentwicklung, nachhaltige Landwirtschaft und Energie. Die Entwicklungspolitik der EU wurde schrittweise ausgebaut: Zunächst betraf sie nur die mit der Union assoziierten überseeischen Länder und Gebiete, wurde dann aber auf die Gesamtheit der Entwicklungsländer ausgedehnt.
- Allgemeiner Rahmen: Entwicklungspolitik (Zahl der Zusammenfassungen: 24)
- Sektorspezifische Entwicklungspolitik (Zahl der Zusammenfassungen: 63)
- Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) (Zahl der Zusammenfassungen: 24)
- Südafrika (Zahl der Zusammenfassungen: 9)
- Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG) (Zahl der Zusammenfassungen: 5)
- Am wenigsten entwickelte Länder (Zahl der Zusammenfassungen: 5)