Die Europäische Union (EU) ist ein politisches Projekt und ein juristisches Gebilde zugleich. Ihre Tätigkeit wirkt sich auf viele Bereiche des Alltags der EU-Bürger aus. Für die Politikgestaltung der Europäischen Union sind die Regeln und Verfahren ausschlaggebend, die in einer Reihe von Verträgen verankert sind.
Die Europäische Union besteht aus 28 Mitgliedstaaten, die den Gemeinschaftsorganen über diese Verträge bestimmte Befugnisse übertragen haben. In einigen Bereichen verfügt die Europäische Union daher über ausschließliche Kompetenzen, während sie andere Zuständigkeiten mit den Mitgliedstaaten teilt. Bestimmte Kompetenzen liegen weiterhin bei den Mitgliedstaaten.
Ein Schlüsselelement ist das Subsidaritätsprinzip, das überwiegt, wenn die EU gesetzgebene Kompetenzen hat und dabei getroffenen Entscheidungen so bürgernah wie möglich trifft.