Mehr als eine Million Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) sind direkt im audiovisuellen und Mediensektor beschäftigt. Dazu zählen nicht nur traditionellere Medien wie Radio, Fernsehen und Kino, sondern seit dem Einzug des Internets auch viele neue Medientypen - von digitalen Publikationen bis hin zu Online-Diensten.
Gemäß den Artikeln 167 und 173 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union regt die EU die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich an und unterstützt ihre Maßnahmen im Kreativsektor. Mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wurde die Grundlage für einen offenen und gerechten EU-Markt für audiovisuelle Dienste geschaffen. Außerdem unterhält die EU Finanzierungsprogramme wie „Kreatives Europa“ (2014-2020) und fördert die Verbreitung von Online-Inhalten, die Medienkompetenz und den Pluralismus der Medien.
- FERNSEHEN OHNE GRENZEN (Zahl der Zusammenfassungen: 3)
- MEDIA-PROGRAMME (Zahl der Zusammenfassungen: 0)
- JUGENDSCHUTZ UND SCHUTZ DER MENSCHENWÜRDE (Zahl der Zusammenfassungen: 2)
- DIGITALE TECHNOLOGIEN (Zahl der Zusammenfassungen: 13)
- REGELN BEZÜGLICH STAATLICHER BEIHILFEN (Zahl der Zusammenfassungen: 2)
- HOCHAUFLÖSENDES FERNSEHEN (Zahl der Zusammenfassungen: 0)
- ORGANE UND AGENTUREN (Zahl der Zusammenfassungen: 0)
- ERWEITERUNG (Zahl der Zusammenfassungen: 4)