Die Weltkonferenz über Menschenrechte (englisch World Conference on Human Rights) wurde von 14. bis 25. Juni 1993, wenige Jahre nach Ende des Kalten Krieges und der Blockkonfrontation, in Wien abgehalten. Sie war nach der Internationalen Konferenz über Menschenrechte (International Conference on Human Rights, 22. April bis 13. Mai 1968 in Teheran) die zweite von den Vereinten Nationen veranstaltete internationale Konferenz über Menschenrechte. Wichtigstes Ergebnis dieser Konferenz war die Erklärung und das Aktionsprogramm von Wien (Vienna Declaration and Programme of Action), in deren Folge bei der 48. UN-Generalversammlung am 20. Dezember 1993 mit der Resolution 48/141 das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte eingerichtet wurde. In der Abschlusserklärung bekannten sich die fast vollzählig versammelten 171 Staaten einmütig zu ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen.