Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % (Bayern und Sachsen) und 6,5 % (Schleswig-Holstein, seit 1. Januar 2015 auch Nordrhein-Westfalen und Saarland[1], seit 1. Juli 2015 Brandenburg[2]) der Bemessungsgrundlage.
Im Jahr 2012 wurden 7,389 Milliarden Euro Grunderwerbsteuer (GrESt) eingenommen, 2013 waren es 8,39 Milliarden Euro (+ 13,5 %). Die Grunderwerbsteuer macht etwa 1,4 % des Steueraufkommens in Deutschland von rund 619 Milliarden Euro aus und hat an den Steuereinnahmen der Länder einen Anteil von rund 3,8 %.[3][4]