Die sich mehrenden Erkenntnisse über den Klimawandel und die steigende Energieabhängigkeit haben die Entschlossenheit der Europäischen Union (EU) verstärkt, den Weg in Richtung einer Wirtschaft mit niedrigem Energieverbrauch einzuschlagen und dafür zu sorgen, dass die verbrauchte Energie sicher, ungefährlich, wettbewerbsfähig, lokal erzeugt und nachhaltig ist.
Über die Gewährleistung eines wirksamen Funktionierens des EU-Energiemarktes hinaus werden durch die EU-Energiepolitik der Verbund der Energienetze und die Energieeffizienz gefördert. Sie befasst sich mit unterschiedlichen Energiequellen von fossilen Brennstoffen über Kernkraft bis hin zu erneuerbaren Energien (aus Sonne, Wind, Biomasse, Geothermie, Wasserkraft und Gezeiten).
Mit Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird eine spezifische Rechtsgrundlage für den Energiebereich geschaffen, die geteilte Zuständigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten vorsieht.
- Europäische Energiepolitik (Zahl der Zusammenfassungen: 16)
- Energiebinnenmarkt (Zahl der Zusammenfassungen: 15)
- Energieeffizienz (Zahl der Zusammenfassungen: 16)
- Erneuerbare Energie (Zahl der Zusammenfassungen: 7)
- Kernenergie (Zahl der Zusammenfassungen: 17)
- Versorgungssicherheit, Dimension und Erweiterung (Zahl der Zusammenfassungen: 17)