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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und damit einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Erfurt (§ 40 Abs. 1 ArbGG).
Als Behörde ist das Bundesarbeitsgericht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt und unterliegt dessen Dienstaufsicht.[1] In seiner Tätigkeit als Gericht ist es jedoch unabhängig.
In den anderen Staaten des deutschen Sprachraums existiert kein eigenständiges oberstes Arbeitsgericht; die letztinstanzlichen Entscheidungen in Arbeitssachen sind dort Teil der Zuständigkeit des obersten Zivilgerichts. Dieses heißt in Liechtenstein Fürstlicher Oberster Gerichtshof, in Luxemburg Oberster Gerichtshof, in Österreich Oberster Gerichtshof und in der Schweiz Bundesgericht.
德国联邦最高劳工法院(德语:Bundesarbeitsgericht)为德国境内关于劳工法案件的终审法院。包含了个别的劳工法律问题(大部分是与雇主间的契约问题)以及集体的劳工法律问题(像是罢工和集体谈判这类的问题)。本法院主要是接受来自于各邦劳工最高法院(Landesarbeitsgerichte)的上诉。而目前德国联邦最高劳工法院位于图林根州的爱尔福特。
