- Aktiengesetz - AktG
- Aktiengesetz: Einführungsgesetz zum ~ - EGAktG
- Aktionärsforumsverordnung - AktFoV
- Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG
- D-Markbilanzgesetz - DMBilG
- EWIV-Ausführungsgesetz - EWIVAG
- Genossenschaftsgesetz - GenG
- Genossenschaftsregister: Verordnung über das ~ - GenRV
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften - GmbHHandrÄG
Dieses Gesetz enthält neben Änderungsvorschriften auch Übergangsbestimmungen zum GmbH-Recht, die zum Teil noch für Gesellschaften gelten, die schon vor 1986 existiert haben. Für neuere GmbHs ist das Gesetz bedeutungslos.
- Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen - HaagerZustBeweisAbkAG
- Gesetz zur Ausführung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen - DÖZHAnVVAG
- GmbH-Gesetz - GmbHG
- GmbHG-Einführungsgesetz - EGGmbHG
- Handelsgesetzbuch - HGB
Dieses ist das wichtigste handelsrechtliche Gesetz.
- Handelsgesetzbuch: Einführungsgesetz zum ~ - EGHGB
- Handelsregistergebührenverordnung - hHRegGebV
- Handelsregisterverordnung - HRV
- Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG
- Konzernabschlussbefreiungsverordnung - KonBefrV
- Konzernabschlussüberleitungsverordnung - KonÜV
- Kreditinstitute: Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der ~ - KInstAErsV
- Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz - LuftNaSiG
Das Gesetz regelt einige aktienrechtliche Besonderheiten bei Luftfahrtunternehmen.
- Ordnungsgeld-Aktenführungsverordnung - OGAV
- Partnerschaftsgesellschaftsgesetz - PartGG
In einer Partnerschaft können sich Angehörige Freier Berufe zusammenschließen. Die Partnerschaft ähnelt der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wird aber in ein Register eingetragen. Wesentlicher Unterschied ist, dass nicht alle Partner für alle Schäden aus beruflichen Fehlern haften, sondern nur diejenigen, die einen Auftrag tatsächlich bearbeitet haben.
- Partnerschaftsregisterverordnung - PRV
- Publizitätsgesetz - PublG
- REIT-Gesetz - REITG
- SCE-Ausführungsgesetz - SCEAG
- SE-Ausführungsgesetz - SEAG
- Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung - SVertO
- Spaltung: Gesetz über die ~ der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen - TrSpG
- Spruchverfahrensgesetz - SpruchG
- Transparenzrichtlinie-Gesetz - TranspRLG
Das Gesetz regelt die Rechnungslegung von Unternehmen, die öffentliche Aufgaben erfüllen und dafür Sonderrechte haben oder öffentliche Zuwendungen erhalten.
- Umwandlungsgesetz - UmwG
In diesem Gesetz ist geregelt, wie sich die Rechtsform von Gesellschaften ändern lässt und wie Gesellschaften aufgeteilt oder zusammengelegt werden können.
- Unternehmensregister: Verordnung über die Übertragung der Führung des ~s und die Einreichung von Dokumenten beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers - URFEBAnzEV
- Unternehmensregisterverordnung - URV
- Verkehrsunternehmen: Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von ~ - VerkUAbschlV
- Verordnung zur Ausführung des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr - DBrRVerkAbkAV
- Verordnung zur Ausführung des deutsch-griechischen Abkommens über die gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten des bürgerlichen und Handels-Rechts - DGrbHRRHAbkAV
- Verordnung zur Ausführung des deutsch-türkischen Abkommens über den Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen vom 28. Mai 1929 - DTürkZHRVerkAbkAV
- Wertpapiererwerbs- und übernahmegesetz - WpÜG
- Wohnungsunternehmen: Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von ~ - WUJAFormV
民法
10 years ago
2 years ago
10 years ago
2 years ago
- Arbeitnehmererfindungen: Gesetz über ~ - ArbNErfG
Erfindungen, die ein Arbetnehmer im Zusammenhang mit seiner Arbeit macht, kann der Arbeitgeber für sich in Anspruch nehmen, muss aber eine Vergütung bezahlen. Auch für andere Erfindungen muss er dem Arbeitgeber gegen Vergütung ein Nutzungsrecht einräumen. Das Nähere regelt dieses Gesetz.
- Arbeitnehmererfindungen: Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über ~ - 2. ArbNErfV
- Berner Übereinkunft: Verordnung zur Ausführung der am 13. November 1908 zu Berlin abgeschlossenen revidierten ~ zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst - RBernÜbkAV
- Biomaterial-Hinterlegungsverordnung - BioMatHintV
- Bundessortenamt: Verordnung über Verfahren vor dem ~ - BSAVfV
- DPMA-Verordnung - DPMAV
- DPMA-Verwaltungskostenverordnung - DPMAVwKostV
- Designverordnung - DesignV
- Erstreckungsgesetz - ErstrG
Das Gesetz regelt die Erstreckung gewerblicher Schutzrechte, die in der alten Bundesrepublik geschützt waren, auf die neuen Bundesländer.
- Gebrauchsmustergesetz - GebrMG
Das Gebrauchsmuster ist ein Schutzrecht, das dem Patent ähnlich ist, aber weniger genau geprüft wird, kürzer gilt und nicht in allen Fällen angemeldet werden kann, in denen ein Patent möglich wäre. Dafür ist die Anmeldung auch billiger.
- Gebrauchsmusterverordnung - GebrMV
- Geschmacksmustergesetz - GeschMG
Als Geschmacksmuster kann das Design von Gegenständen angemeldet werden.
- Geschmacksmusterverordnung - GeschmMV
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 1974 über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale - SatSigVÜbG
- Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen - OlympG
- Halbleiterschutzgesetz - HalblSchG
Nach diesem Gesetz können dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Topographien) geschützt werden.
- Halbleiterschutzverordnung - HalblSchV
- Kunsturheberrechtsgesetz - KUG
Hier geht es nicht mehr in erster Linie um das Urheberrecht (die Bestimmungen dazu sind heute im Urheberrechtsgesetz zu finden, sondern um das Recht am eigenen Bild.
- Markengesetz - MarkenG
Neben Marken und geschäftlichen Bezeichnungen ist hier auch der Schutz geographischer Herkunftsangeben geregelt.
- Markenverordnung - MarkenV
- Patentamt: Verordnung über die Zuständigkeit des Deutschen ~s für die Übermittlung von Rechtshilfeersuchen des Europäischen ~s - DPARHZuV
- Patentanmeldungen: Verordnung über die Übersetzungen der Ansprüche europäischer ~ - AnsprÜbersV
- Patentanwälte: Gesetz über die Beiordnung von ~n bei Prozesskostenhilfe - PKHPatAG
- Patentgesetz - PatG
Mit Patenten werden Erfindungen geschützt. Neuerdings leider auch von DNA-Sequenzen bis hin zu Computerprogrammen alles mögliche, was eigentlich nicht dazu gehört.
- Patentkostengesetz - PatKostG
Hier ist das Gebührenverzeichnis des Patentamts enthalten, wo auch die Gebühren in Marken-, Gebrauchsmuster und weiteren Angelegenheiten zu finden sind.
- Patentkostenzahlungsverordnung - PatKostZV
- Patentübereinkommen: Gesetz über internationale ~ - IPÜG
- Patentverordnung - PatV
- Raumstation: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Januar 1998 zwischen der Regierung Kanadas, Regierungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumorganisation, der Regierung Japans, der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über Zusammenarbeit bei der zivilen Internationalen ~ (~s-Übereinkommen) - 2. RaumStÜbG
- Raumstation: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. September 1988 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, Regierungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumorganisation, der Regierung Japans und der Regierung Kanadas über Zusammenarbeit bei Detailentwurf, Entwicklung, Betrieb und Nutzung der ständig bemannten zivilen ~ - RaumStÜbG
- Solingenverordnung - SolingenV
Die Verordnung schützt den Namen "Solingen" für Messer, Besteck und ähnliche Geräte. Er darf für solche Produkte nur verwendet werden, wenn sie tatsächlich in und um Solingen hergestellt sind.
- Sortenschutzgesetz - SortSchG
Neu gezüchtete Pflanzensorten und ihre Bezeichnungen werden nach diesem Gesetz geschützt.
- Urheberrecht: Verordnung über die Schiedsstelle nach dem Gesetz über die Wahrnehmung von ~en und verwandten Schutzrechten - UrhWSchV
- Urheberrechtsgesetz - UrhG
Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst sind durch das Urheberrecht geschützt. Außerdem sind hier die Rechte an Fotographien (amtlich: Lichtbilder), Datenbanken und einigem mehr geregelt. Anders als bei anderen Schutzrechten muss und kann das Urheberrecht nirgends angemeldet werden.
- Urheberrechtsschiedsstellenverordnung - UrhSchiedsV
- Urheberrechtswahrnehmungsgesetz - UrhWG
Hier findet man Bestimmungen zur Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort usw.).
- Verlagsrecht: Gesetz über das ~ - VerlG
Der Vertrag zwischen Urheber und Verleger ist hier geregelt.
- Verordnung betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst - BernÜbkAV
- Verordnung über das Register anonymer und pseudonymer Werke - WerkeRegV
- Verordnung über das Register vergriffener Werke - VergWerkeRegV
- Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt - ERVDPMAV
- Verordnung über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof - EAPatV
- Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes zum Schutze des Wappens der Schweizerischen Eidgenossenschaft - CHWappSchV
- Vertretergebühren-Erstattungsgesetz - VertrGebErstG
Auch im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes gibt es eine Form der Prozesskostenhilfe, die Verfahrenskostenhilfe. Was der dafür beigeordnete Vertreter als Gebühren erhält und nach welchem Verfahren, ist in diesem Gesetz geregelt.
- Wahrnehmungsverordnung - WahrnV
- Zuständigkeitsergänzungsgesetz - ZustErgG
10 years ago
2 years ago
- Abfallarbeitsbedingungenverordnung: Vierte ~ - 4. AbfallArbbV
- Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen: Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für ~ nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch - AWDArbbV
- Baugewerbearbeitsbedingungenverordnung: Achte ~ - 8. BauArbbV
- Bergbauspezialarbeitenarbeitsbedingungenverordnung: Zweite ~ - 2. BergbauArbbV
- Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG
- Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG
- Dachdeckerhandwerk: Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im ~ - 6. DachDArbbV
- Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelBetG
- Europäisches Betriebsrätegesetz - EBRG
- Gebäudereinigung: Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der ~ - 3. GebRArbbV
- Gesamthafenbetrieb: Gesetz über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter (~) - GesHafG
- Maler- und Lackiererhandwerk: Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im ~ - 6. MLArbbV
- Mindestarbeitsbedingungen: Gesetz über die Festsetzung von ~ - MiArbG
- Mitbestimmung: Gesetz über die ~ der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung - MgVG
- Mitbestimmungs-Beibehaltungsgesetz - MitbestBeiG
- Mitbestimmungs-Ergänzungsgesetz - MitbestErgG
- Mitbestimmungsgesetz - MitbestG
- Montan-Mitbestimmungsgesetz - MMitbestG
- Pflegearbeitsbedingungenverordnung - PflegeArbbV
- SE-Beteiligungsgesetz - SEBG
- Sicherheitsdienstleistungen: Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für ~ - SichDArbbV
- Soldatenbeteiligungsgesetz - SBetG
- Sprecherausschußgesetz - SprAuG
- Tarifvertragsgesetz - TVG
- Tarifvertragsgesetz: Verordnung zur Durchführung des ~es - TVV
- Wäschereidienstleistungen: Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für ~ im Objektkundengeschäft - OKWäschArbbV
- Wahlordnung - WO
Hier ist die Wahl des Betriebsrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung geregelt. Um die Bundestagswahl geht es hingegen in der Bundeswahlordnung. Beschwerden über den nichtssagenden Kurztitel bitte ich beim Gesetzgeber anzubringen.
- Wahlordnung: Dritte ~ zum Mitbestimmungsgesetz - 3. WOMitbestG
- Wahlordnung: Erste ~ zum Mitbestimmungsgesetz - 1. WOMitbestG
- Wahlordnung: Zweite ~ zum Mitbestimmungsgesetz - 2. WOMitbestG
- Wahlordnung Post - WahlO Post
- Wahlordnung Seeschifffahrt - WOS
- Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz - WOBPersVG
- Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz - WODrittelbG
- Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz - WOMitbestErgG
- Wahlordnung zum Sprecherausschussgesetz - WOSprAuG
- Wahlverordnung zum Soldatenbeteiligungsgesetz - SBFWV
10 years ago
2 years ago
- Abfallarbeitsbedingungenverordnung: Vierte ~ - 4. AbfallArbbV
- Ärzte: Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit ~n in der Weiterbildung - ÄrzteBefrG
- Altersteilzeitgesetz - ATeilzG
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz-Meldeverordnung - AEntGMeldV
- Arbeitnehmererfindungen: Gesetz über ~ - ArbNErfG
Erfindungen, die ein Arbetnehmer im Zusammenhang mit seiner Arbeit macht, kann der Arbeitgeber für sich in Anspruch nehmen, muss aber eine Vergütung bezahlen. Auch für andere Erfindungen muss er dem Arbeitgeber gegen Vergütung ein Nutzungsrecht einräumen. Das Nähere regelt dieses Gesetz.
- Arbeitnehmererfindungen: Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über ~ - 2. ArbNErfV
- Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung - AÜKostV
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 17b Absatz 4 des ~es - AÜGMeldstellV
- Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG
- Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG
- Arbeitsplatzschutzgesetz: Verordnung zum Dritten Abschnitt des ~es - ArbPlSchG3AbV
- Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz - ArbREGAnpG
Das Gesetz enthält - neben reinen Änderungsbestimmungen - eine Regelung über die Pflicht, bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften im Betrieb auszuhängen. Ein Musterbeispiel für schlechte Gesetzgebungstechnik: eine einzelne inhaltliche Vorschrift in einem Änderungsgesetz, und die behandelt ihr Thema nicht einmal vollständig - auch andere Gesetze enthalten Aushangpflichten für den Arbeitgeber.
- Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV
- Arbeitssicherheit: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für ~ - ASiG
- Arbeitssicherstellungsgesetz - ArbSG
- Arbeitssicherstellungsgesetz: Verordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem ~ - ArbSV
- Arbeitssicherstellungsgesetz: Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem ~ auf Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung - ArbSZuÜV
- Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
- Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
- Arbeitszeitgesetz - ArbZG
Dieses Gesetz gilt für Arbeiter und Angestellte. Für Beamte gelten besondere Regelungen, für Bundesbeamte vor allem die Arbeitszeitverordnung.
- Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen: Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für ~ nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch - AWDArbbV
- Baugewerbearbeitsbedingungenverordnung: Achte ~ - 8. BauArbbV
- Baustellenverordnung - BaustellV
- Bergbauspezialarbeitenarbeitsbedingungenverordnung: Zweite ~ - 2. BergbauArbbV
- Betriebsrentengesetz - BetrAVG
- Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
- Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV
- Biostoffverordnung - BioStoffV
- Bundesurlaubsgesetz - BUrlG
- Dachdeckerhandwerk: Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im ~ - 6. DachDArbbV
- Druckluftverordnung - DruckluftV
- Eisenbahn-Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung - EArbSchZV
- Entgeltfortzahlungsgesetz - EntFG
- Fahrpersonalgesetz - FPersG
- Fahrpersonalverordnung - FPersV
- Familienpflegezeitgesetz - FPfZG
- Gebäudereinigung: Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der ~ - 3. GebRArbbV
- Gleichbehandlungsgesetz: Allgemeines ~ - AGG
- Heimarbeitsgesetz - HArbG
- Heimarbeitsgesetz: Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des ~es - HArbV
- Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung - JArbSchUV
- Kinderarbeitsschutzverordnung - KArbSchV
- Kündigungsschutzgesetz - KSchG
- Ladenschluss: Gesetz über den ~ - LSchlG
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV
- Lastenhandhabungsverordnung - LasthandhabV
- Lohnfortzahlungsgesetz - LohnFG
Der Anspruch der Arbeitnehmer auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung bei Krankheit seit längerem nicht mehr hier, sondern im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.Die Bestimmungen, nach denen die Krankenkassen kleinen Arbeitgebern gewisse Aufwendungen für Lohnfortzahlung zum Teil erstatten, sind seit 2006 im Aufwendungsausgleichsgesetz zu finden. Das Lohnfortzahlungsgesetz selbst ist daher seitdem vollständig aufgehoben.
- Mahnverfahren: Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche ~ - ArbGMahnVV
- Maler- und Lackiererhandwerk: Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im ~ - 6. MLArbbV
- Mütter: Verordnung zum Schutze der ~ am Arbeitsplatz - MuSchRiV
- Mutterschutzgesetz - MuSchG
- Nachweisgesetz - NachwG
- Offshore-Arbeitszeitverordnung - OffshoreArbZV
- PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV
- Pflegearbeitsbedingungenverordnung - PflegeArbbV
- Pflegezeitgesetz - PflegeZG
- See-Arbeitszeitnachweisverordnung - See-ArbZNV
- See-Arbeitszeitverordnung - SeeAZV
- Seearbeitsgesetz - SeeArbG
- Seearbeitsüberprüfungs-Verordnung - SeeArbÜV
- Seemannsgesetz - SeeMG
- Sicherheitsdienstleistungen: Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für ~ - SichDArbbV
- Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG
- Vermögensbildungsgesetz: Fünftes ~ - 5. VermBG
- Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie - EStahlBeschVerbAusnV
- Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie - PapBeschVerbAusnV
- Verordnung über das Verbot der Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren mit sittlich gefährdenden Tätigkeiten - SittlGefTVerbV
- Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 18 Absatz 6 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes - AEntGMeldstellV
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV
- Wäschereidienstleistungen: Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für ~ im Objektkundengeschäft - OKWäschArbbV
- Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WiZVG
10 years ago
2 years ago
- Baukostenzuschüsse: Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, anderer wohnungsbaurechtlicher Vorschriften und über die Rückerstattung von ~n - BKostZRErstG
- Betriebskostenverordnung - BetrKV
- Heizkostenverordnung - HeizkostenV
- Neubaumietenverordnung 1970 - NMV 1970
- Wärmelieferverordnung - WärmeLV
- Wohnflächenverordnung - WoFlV
- Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG
- Wohnungswesen: Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im ~ - AFWoG